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Deutschland

Arbeitnehmer-Entsendegesetz
(Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen)

Gesetz vom 20.04.2009 (BGBl. I S. 799), in Kraft getreten am 24.04.2009

zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.05.2026 (BGBl. I S. 137) m.W.v. 01.07.2026

Abschnitt 1

§ 1Zielsetzung

Abschnitt 2

§ 2Allgemeine Arbeitsbedingungen

§ 2aGegenstand der Entlohnung

§ 2bAnrechenbarkeit von Entsendezulagen

Abschnitt 3

§ 3Tarifvertragliche Arbeitsbedingungen

§ 4Branchen

§ 5Arbeitsbedingungen

§ 6Besondere Regelungen

§ 7Rechtsverordnung für die Fälle des § 4 Absatz 1

§ 7aRechtsverordnung für die Fälle des § 4 Absatz 2

§ 8Pflichten des Arbeitgebers zur Gewährung von Arbeitsbedingungen

§ 9Verzicht, Verwirkung

Abschnitt 4

§ 10Anwendungsbereich

§ 11Rechtsverordnung

§ 12Berufung der Kommission

§ 12aEmpfehlung von Arbeitsbedingungen

§ 13Rechtsfolgen

Abschnitt 4a

§ 13aGleichstellung

Abschnitt 4b

§ 13bZusätzliche Arbeitsbedingungen

§ 13cBerechnung der Beschäftigungsdauer im Inland

Abschnitt 5

§ 14Haftung des Auftraggebers

§ 15Gerichtsstand

Abschnitt 6

§ 15aUnterrichtungspflichten des Entleihers bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung

§ 16Zuständigkeit

§ 17Befugnisse der Behörden der Zollverwaltung und anderer Behörden

§ 18Meldepflicht

§ 19Erstellen und Bereithalten von Dokumenten

§ 20Zusammenarbeit der in- und ausländischen Behörden

§ 21Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge

§ 22(weggefallen)

§ 23Bußgeldvorschriften

Abschnitt 7

§ 24Anwendungsbereich

§ 25Zuständigkeit

§ 26Binnenmarkt-Informationssystem

§ 27Inhalt ausgehender Ersuchen

§ 28Behandlung ausgehender Ersuchen

§ 29Behandlung eingehender Ersuchen

§ 30Ablehnung eingehender Ersuchen

Abschnitt 8

§ 31Leistungsanspruch

§ 32Verordnungsermächtigung

§ 33Informationspflicht bei Anwerbung aus dem Ausland

Abschnitt 9
Unterabschnitt 1

§ 34Erstmontage- und Einbauarbeiten

§ 35Bestimmte Tätigkeiten ohne Leistungsempfänger im Inland

Unterabschnitt 2

§ 36Kraftfahrer und Kraftfahrerinnen, die im Inland von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland beschäftigt werden

§ 37Bilaterale Beförderung von Gütern

§ 38Bilaterale Beförderung von Personen

§ 39Kombinierter Verkehr

§ 40Transit

Unterabschnitt 3

§ 41Übergangsbestimmungen für Langzeitentsendung

§ 42Übergangsbestimmungen für das Baugewerbe

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